Übergabebeleg

Übergabeprotokoll beim Auszug

Die Kisten sind gepackt, die Wohnung ist leer. Jetzt hältst du gemeinsam fest, in welchem Zustand sie zurückgeht.

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Warum das Protokoll beim Auszug zählt

Beim Auszug geht es meist um die Kaution. Was ist normale Abnutzung nach Jahren des Wohnens, was ist ein Schaden? Je genauer der Zustand am Tag der Rückgabe festgehalten ist, desto weniger bleibt später offen. Beide Seiten sehen die Wohnung gemeinsam an, tragen ein, was sie sehen, und unterschreiben. Gibt es ein Protokoll vom Einzug, legst du es daneben und siehst, was sich verändert hat.

So läuft es mit Übergabebeleg

  1. Auszug wählenDie Rollen werden vorgeschlagen: Mieter übergibt, Vermieter übernimmt. Du kannst sie ändern.
  2. Räume durchgehenJe Raum „In Ordnung“, „Gebrauchsspuren“ oder „Mangel“, mit Fotos und Notiz.
  3. Zähler und SchlüsselEndstände mit Foto, zurückgegebene Schlüssel mit Anzahl.
  4. UnterschreibenBeide Seiten unterschreiben auf dem Bildschirm.

Deine Angaben bleiben auf deinem Gerät, außer beim KI-Check, den du selbst startest. Erstellen und Vorschau sind gratis, das PDF schaltest du je Übergabe einmalig für 4,99 € inkl. MwSt. frei.

Tipps für den Auszug

Mach die Übergabe bei Tageslicht und in der leeren Wohnung. Unterscheide im Protokoll zwischen Gebrauchsspuren und Mängeln, das hilft beim späteren Gespräch über die Kaution. Fotografiere die Zähler mit gut lesbarer Zahl und zähl alle Schlüssel, auch die für Keller und Briefkasten. Trag deine neue Adresse unter Bemerkungen ein, damit die Abrechnung dich erreicht.

Häufige Fragen

Wer erstellt das Protokoll beim Auszug?

Das kann jede Seite. Wichtig ist, dass beide die Wohnung gemeinsam ansehen und unterschreiben.

Was, wenn wir uns bei einem Punkt nicht einig sind?

Schreib unter Bemerkungen, wer was sieht. Das Protokoll hält dann beide Sichten fest, statt eine zu verschweigen.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Übergabebeleg hilft dir, die Übergabe sauber zu dokumentieren. Fragen zu Kaution und Schönheitsreparaturen klärst du am besten mit einem Mieter- oder Eigentümerverein oder einer Anwältin oder einem Anwalt.

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Mehr zum Protokoll

Stand: 28. Oktober 2026 · Übergabebeleg, ein Angebot von Johan Diekmann (Impressum)

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