Übergabebeleg

Übergabeprotokoll beim Einzug

Bevor deine Möbel in der Wohnung stehen, siehst du sie so leer wie nie wieder. Das ist der beste Moment, ihren Zustand festzuhalten.

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Warum das Protokoll beim Einzug zählt

Beim Auszug wird verglichen: Wie war die Wohnung, als du sie bekommen hast, und wie ist sie jetzt? Ohne Protokoll vom Einzug lässt sich das kaum zeigen. Ein Kratzer im Parkett, ein Sprung in der Fliese oder ein lockerer Griff am Fenster, der schon beim Einzug da war, gehört ins Protokoll. Dann ist später klar, dass er nicht von dir stammt.

Für Vermieterinnen und Vermieter gilt dasselbe umgekehrt: Was beim Einzug in Ordnung war, steht schwarz auf weiß.

So läuft es mit Übergabebeleg

  1. Einzug wählenDie Rollen werden vorgeschlagen: Vermieter übergibt, Mieter übernimmt. Du kannst sie ändern.
  2. Räume durchgehenWände, Boden, Decke, Türen und Fenster je Raum, mit Fotos und Notiz.
  3. Zähler und SchlüsselZählerstände mit Foto, Schlüssel mit Anzahl.
  4. UnterschreibenBeide Seiten unterschreiben auf dem Bildschirm.

Deine Angaben bleiben auf deinem Gerät, außer beim KI-Check, den du selbst startest. Erstellen und Vorschau sind gratis, das PDF schaltest du je Übergabe einmalig für 4,99 € inkl. MwSt. frei.

Tipps für den Einzug

Fotografiere jeden Raum auch dann, wenn alles in Ordnung ist. Prüf Wasserhähne, Abflüsse, Lichtschalter und Steckdosen. Öffne jedes Fenster einmal. Lies die Zähler ab, bevor du Strom oder Wasser selbst nutzt, damit die Abrechnung bei dir richtig beginnt.

Häufige Fragen

Was, wenn mir ein Mangel erst nach dem Einzug auffällt?

Das Protokoll hält fest, was bei der Übergabe zu sehen war. Was du später entdeckst, meldest du deiner Vermieterin oder deinem Vermieter am besten schriftlich und mit Foto.

Kann ich dasselbe Werkzeug beim Auszug nutzen?

Ja. Beim Auszug wählst du einfach „Auszug“, die Räume und Prüfpunkte sind dieselben.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Übergabebeleg hilft dir, die Übergabe sauber zu dokumentieren. Fragen zu deinem Vertrag klärst du am besten mit einem Mieter- oder Eigentümerverein oder einer Anwältin oder einem Anwalt.

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Mehr zum Protokoll

Stand: 28. Oktober 2026 · Übergabebeleg, ein Angebot von Johan Diekmann (Impressum)

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